Der Zahlungsplan, welcher mitunter auch Tilgungsplan genannt wird, hat den Zweck, dem Kreditnehmer vor Abschluss seines Kreditvertrages eine Übersicht über die später
erforderlichen Zins- und
Tilgungszahlungen zu gewähren.
So kann der Kreditnehmer im Vorfeld genau verfolgen,
wie sich die Zinszahlungen und der Tilgungsanteil bei jeder Rate verändern werden. Somit hat er die Möglichkeit, seinen finanziellen
Bereich anzupassen und weiß genau, worauf er sich mit einem Abschluss eines Kreditvertrages einlässt.
Bei einer Beratung sollte man deswegen darauf achten,
wie stark der beratende Kreditgeber auf den Kunden eingeht und ob er diesem auch Möglichkeiten einer späteren Umschuldung aufzeigt.