Um einen Kreditantrag stellen zu können, sollte beim Antragsteller eine Zahlungsfähigkeit vorliegen. An Hand dessen beurteilen Kreditinstitute, ob eine Kreditzusage erteilt werden kann oder ob mit einer Kreditabsage gerechnet werden
muss.
Eine Zahlungsfähigkeit liegt dann vor, wenn das Kreditinstitut durch Einkommensnachweise und andere Belege, die zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit nötig sind, die Möglichkeit sieht, dass der Kreditnehmer dazu in der Lage sein wird, seinen meist monatlich veranschlagten Tilgungsanteil zu leisten.
Nur wenn der Antragsteller als zahlungsfähig
eingestuft wird, kann es durch seine Bonität zum Abschluss eines Kreditvertrages kommen. Sollten hingegen keine ausreichenden Sicherheiten dafür vorliegen,
dass diese Zahlungsfähigkeit über die Kreditlaufzeit bestehen bleibt, kann das Kreditinstitut unter Umständen eine Bürgschaft verlangen oder sich auf andere Kreditsicherheiten berufen.