Nachdem es zu einem Abschluss eines
Kreditvertrages zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber gekommen ist, hat der Kund das Recht, zwei Wochen nach Unterzeichnung des
Vertrages ein Widerrufsrecht einzulegen und vom Kreditvertrag zurück zu treten.
Allerdings muss dieser Widerruf schriftlich
erfolgen und wird erst dann wirksam, wenn dieses Schreiben vom Kreditgeber gesichtet wurde.
Macht ein Kreditnehmer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er hierfür keine Begründung
abgeben. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die vom Kreditinstitut bereits geleisteten Zahlungen zurückgegeben werden müssen. Gleichzeitig
muss der Kreditnehmer aber nun keine Tilgungsanteile mehr leisten und ist von seiner Pflicht, seine Zahlungsfähigkeit beizubehalten, befreit.