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Definition

Sollte die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht ausreichen, um ihm einen Kredit gewähren zu können, kann eine Bürgschaft die Lösung sein. Sofern der Antragsteller einen Bürgen findet, wird dieser als so genannter weiterer Kreditnehmer eingetragen und hastet in vollem Umfange mit dafür, dass der Tilgungsanteil beglichen werden kann.

Aber auch andere Umstände können einen weiteren Kreditnehmer erforderlich machen. Nicht selten findet man diese Kreditform bei einem Unternehmen vor. Gleichzeitig dient dieser zweite Kreditnehmer dem Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit.
 
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