Das Verbraucherkreditgesetz beschäftigt sich
seit 1991 mit dem Schutz von Verbrauchern und ist sehr stark auf den Kreditbereich
ausgerichtet. Inzwischen gibt es das Verbraucherkreditgesetz nicht mehr in seiner
ursprünglichen Form, da es in das BGB integriert wurde.
Wichtige
Bestandteile dieses Verbrauchergesetzes sind Paragraphen, in welchen eindeutig
darauf verwiesen wird, dass ein Kreditvertrag nur dann rechtskräftig wird, wenn dieser in schriftlicher Form vorliegt
und die Untrschrift beider Beteilkigten darauf enthalten ist. Aber auch Klauseln,
welche in einem Kreditvertrag enthalten sein müssen, sind im Verbraucherkreditgesetz
geregelt. Als Beispiele seien hier die Zinshöhe, Vereinbarungen über die Rückzahlung des Kredits, denn effektiven Jahreszins und das Widerrufsrecht zu nennen.
Somit fungiert das Verbraucherkreditgesetz als
wichtiges Instrument für Kreditgeber und Kreditnehmer, obgleich es sich hauptsächlich um die Belange des Verbrauchers, also des
Kreditnehmers kümmert.