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Verbraucherkreditgesetz Infos
Verbraucherkreditgesetz Infos
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Definition
Das Verbraucherkreditgesetz beschäftigt sich
seit 1991 mit dem Schutz von Verbrauchern und ist sehr stark auf den Kreditbereich
ausgerichtet. Inzwischen gibt es das Verbraucherkreditgesetz nicht mehr in seiner
ursprünglichen Form, da es in das BGB integriert wurde.
Wichtige
Bestandteile dieses Verbrauchergesetzes sind Paragraphen, in welchen eindeutig
darauf verwiesen wird, dass ein
Kreditvertrag
nur dann rechtskräftig wird, wenn dieser in schriftlicher Form vorliegt
und die Untrschrift beider Beteilkigten darauf enthalten ist. Aber auch Klauseln,
welche in einem Kreditvertrag enthalten sein müssen, sind im Verbraucherkreditgesetz
geregelt. Als Beispiele seien hier die
Zinshöhe
, Vereinbarungen über die
Rückzahlung
des Kredits, denn effektiven Jahreszins und das
Widerrufsrecht
zu nennen.
Somit fungiert das Verbraucherkreditgesetz als
wichtiges Instrument für
Kreditgeber
und
Kreditnehmer
, obgleich es sich hauptsächlich um die Belange des Verbrauchers, also des
Kreditnehmers kümmert. |
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