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  Verbraucherkreditgesetz Infos

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Definition

Das Verbraucherkreditgesetz beschäftigt sich seit 1991 mit dem Schutz von Verbrauchern und ist sehr stark auf den Kreditbereich ausgerichtet. Inzwischen gibt es das Verbraucherkreditgesetz nicht mehr in seiner ursprünglichen Form, da es in das BGB integriert wurde.

Wichtige Bestandteile dieses Verbrauchergesetzes sind Paragraphen, in welchen eindeutig darauf verwiesen wird, dass ein Kreditvertrag nur dann rechtskräftig wird, wenn dieser in schriftlicher Form vorliegt und die Untrschrift beider Beteilkigten darauf enthalten ist. Aber auch Klauseln, welche in einem Kreditvertrag enthalten sein müssen, sind im Verbraucherkreditgesetz geregelt. Als Beispiele seien hier die Zinshöhe , Vereinbarungen über die Rückzahlung des Kredits, denn effektiven Jahreszins und das Widerrufsrecht zu nennen.

Somit fungiert das Verbraucherkreditgesetz als wichtiges Instrument für Kreditgeber und Kreditnehmer , obgleich es sich hauptsächlich um die Belange des Verbrauchers, also des Kreditnehmers kümmert.
 
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