Als Schuldner gilt nach Abschluss eines Kreditvertrages diejenige Person, welche in einem Schuldverhältnis steht. Nach der
Überweisung des Kreditbetrages auf das Girokonto des Schuldners, geht dieser die Verpflichtung ein, den geliehenen Betrag
in einer bestimmten Frist, der so genannten Laufzeit, wieder zurück zu zahlen.
Derjenige, der die Leistung zunächst an
den Schuldner erbringt und später wieder zurückerhält, wird als Gläubiger bezeichnet. Durch die Unterzeichnung des Kreditvertrags gehen beide
Parteien eine Verpflichtung ein. Die des Schuldners beschäftigt sich damit, die
Kreditsumme, zuzüglich der Zinsen und dem Tilgungsanteil, an das Kreditinstitut zurück zu erstatten.