Unter einer SCHUFA-Meldung versteht man die
Kooperation von Mitgliedsunternehmen mit der SCHUFA. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen in der Regel Kreditinstitute oder Bankunternehmen.
Erfolgt eine SCHUFA-Meldung, bedeutet dies,
dass jemand, der bei einem Kreditinstitut entweder ein Girokonto eröffnet oder einen Ratenkredit eingegangen ist, nun bei der SCHUFA registriert wird.
Eingetragen werden bei der SCHUFA alle wichtigen Daten, die mit der
Transaktion zu tun haben, so in etwa die Kredithöhe, die Laufzeit und der Zinssatzes, wenn ein Kredit beantragt und bewilligt wurde. Bei einer Kontoeröffnung hingegen wird das
Datum der Eröffnung und die Höhe des eingeräumten Dispositionskredits gemeldet.
Andere Banken und Kreditinstitute können dann, insofern
der Kreditnehmer der SCHUFA-Klausel zugestimmt hat, bei der SCHUFA Informationen über den Antragsteller einholen, bevor sie ihm eine Kreditzusage machen. Sollten negative Einträge in der SCHUFA vorhanden sein, erfolgt in
der Regel eine Kreditabsage.
Zu den eher negativen Einträgen zählen der Ratenverzug, ausgestellte Mahnbescheide oder andere Zahlungsverzuge.