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  SCHUFA-Klausel Infos

SCHUFA-Klausel Infos


Definition

Zwar wollen viele Kreditinstitute vor einer Kreditvergabe zuerst eine Informationsauskunft der SCHUFA haben, doch dies funktioniert nur, wenn der Antragsteller dem auch zustimmt. Dafür ist im Kreditvertrag eine spezielle Passage, die SCHUFA-Klausel vorgesehen. Nur wenn der Kreditnehmer den Vertrag unterschreibt, stimmt er der SCHUFA-Klausel zu und ermächtigt seinen Kreditgeber dazu, sich bei der SCHUFA über ihn zu informieren. Doch oftmals haben Kreditnehmer keine Wahl. Denn wenn sie die SCHUFA-Klausel nicht anerkennen, ist meistens auch keine Kreditvergabe möglich.

Sofern man allerdings schon vorher weiß, dass man negative Einträge im Verzeichnis der SCHUFA hat, lohnt es kaum, einen Antrag auf Kreditvergabe zu stellen, da dieser sowieso abgelehnt würde. Helfen kann hier ein Angebot, welches es Kunden ermöglicht, auch Kredite ohne SCHUFA zu erhalten.
 
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