| | 
SCHUFA-Klausel Infos
Definition
Zwar wollen viele
Kreditinstitute
vor einer
Kreditvergabe
zuerst eine Informationsauskunft der
SCHUFA
haben, doch dies funktioniert nur, wenn der
Antragsteller
dem auch zustimmt. Dafür ist im
Kreditvertrag
eine spezielle Passage, die SCHUFA-Klausel vorgesehen. Nur wenn der
Kreditnehmer
den Vertrag unterschreibt, stimmt er der SCHUFA-Klausel zu und ermächtigt
seinen
Kreditgeber
dazu, sich bei der SCHUFA über ihn zu informieren. Doch oftmals haben
Kreditnehmer keine Wahl. Denn wenn sie die SCHUFA-Klausel nicht anerkennen, ist
meistens auch keine Kreditvergabe möglich.
Sofern man allerdings schon
vorher weiß, dass man negative Einträge im Verzeichnis der SCHUFA hat, lohnt es
kaum, einen
Antrag
auf Kreditvergabe zu stellen, da dieser sowieso abgelehnt würde. Helfen
kann hier ein Angebot, welches es Kunden ermöglicht, auch
Kredite ohne SCHUFA
zu erhalten. |
|