Eine Form des Kredits ist der Ratenkredit.
Dieser setzt die Zahlung einer monatlich festgelegten Rate voraus, welche zur Deckung der Kreditkosten und zur Rückzahlung des selbigen bestimmt ist. Hierfür werden zwischen dem
Kreditgeber und dem Kreditnehmer alle notwendigen Konditionen festgelegt. Hierzu zählen die Laufzeit des Kredites, der Zinssatz und natürlich
der zu verleihende Betrag.
Sollte der Kreditnehmer einmal seine monatlich
zu entrichtende Rate nicht fristgerecht an das Kreditinstitut zahlen, wird er in die Kategorie Ratenverzug eingestuft. Nach einer meist
schriftlichen Mahnung muss der Kreditnehmer dann mit weiterreichenden Konsequenzen wie z. B. Zwangspfändungen rechnen und
bekommt eventuell den Kredit entzogen.
Um einem Ratenverzug vorzubeugen, empfiehlt es sich, dem
Kreditgeber eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass dieser den fälligen Betrag dann jeden Monat vom Girokonto des Betreffenden abbuchen kann. Der Vorteil dabei ist, dass eine
Einzugsermächtigung auch jeder Zeit wieder gestoppt werden kann.