Aus dem Verbraucherschutz resultierend besteht vor allem im Kreditwesen eine Preisangabenverordnung,
kurz PangV. Diese Preisangabenverordnung schreibt es Kreditinstituten vor, dem Kreditnehmer vor seiner Antragsstellung alle später anfallenden Kosten auf korrekte Art und Weise mitzuteilen, so dass sich der Kreditnehmer ein umfangreiches Bild von allen Kosten, die auf ihn zukommen werden,
machen kann.
In der Regel sind Kreditinstitute laut der PangV dazu verpflichtet, dem Kunden die jährliche Gesamtbelastung
mitzuteilen, so dass dieser nicht nur einen Überblick über die monatlichen Kosten
hat. Enthalten sind in dieser Gesamtbelastung der Tilgungsanteil zuzüglich des vereinbarten Zinssatzes, eine Bearbeitungsgebühr und eine eventuelle Restschuldversicherung.