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Preisangabenverordnung / PangV Infos
Preisangabenverordnung / PangV Infos
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Definition
Aus dem
Verbraucherschutz
resultierend besteht vor allem im Kreditwesen eine Preisangabenverordnung,
kurz PangV. Diese Preisangabenverordnung schreibt es
Kreditinstituten
vor, dem
Kreditnehmer
vor seiner Antragsstellung alle später anfallenden
Kosten
auf korrekte Art und Weise mitzuteilen, so dass sich der
Kreditnehmer
ein umfangreiches Bild von allen Kosten, die auf ihn zukommen werden,
machen kann.
In der Regel sind
Kreditinstitute
laut der PangV dazu verpflichtet, dem Kunden die jährliche Gesamtbelastung
mitzuteilen, so dass dieser nicht nur einen Überblick über die monatlichen Kosten
hat. Enthalten sind in dieser Gesamtbelastung der
Tilgungsanteil
zuzüglich des vereinbarten Zinssatzes, eine
Bearbeitungsgebühr
und eine eventuelle
Restschuldversicherung
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