Beteiligter in einer Gesamtschuldschaft ist der
Mitschuldner. Gemeinsam mit weiteren Bürgen haftet er beispielsweise bei der Aufnahme eines Darlehens.
Einige Kreditinstitute verlangen eine solche Mitschuldschaft, wenn der Kreditnehmer keine ausreichende Bonität aufweist. Sehr gerne kommen Kreditgeber dabei auf die nahe Verwandtschaft des Kreditnehmers zu und wählen so den
Ehepartner als Mitschuldner aus.
Das Kreditinstitut hat durch die Stellung
eines Mitschuldners eine höhere Sicherheit, was die Zurückzahlung des aufgenommenen
Kredits anbelangt. Der Kreditnehmer haftet hierbei zu gleichen Teilen wie der Mitschuldner. Gerade deswegen
sollte man sich genau überlegen, ob man eine unter Umständen sehr teuer werdende Schuldschaft auf sich nehmen möchte.