Eine Mietbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, welche hauptsächlich von Vermietern von Immobilien verlangt wird. In der
Regel haften bei der Mietbürgschaft mehrere Menschen
gesamtschuldnerisch.
Aber auch im Kreditbereich kommt die Mietbürgschaft
vor. Hier versteht man unter dieser besonderen Form der Bürgschaft eine
Schuldübernahme von Dritten. Das heißt, wenn der Vermieter, welcher zugleich auch
Bankkunde im betreffenden Kreditinstitut ist, kann der Vermieter eine Forderung zur Begleichung der Mietkosten an
das Kreditinstitut stellen. Jedoch muss das Kreditinstitut nicht den gesamten Betrag
übernehmen, sondern nur einen Teil.
Der Mieter hat dann somit – freiwillig
oder unfreiwillig – einen Kredit aufgenommen, den er später zurückzahlen muss.