Kreditkarten.info

KreditkartenKreditkarten VergleichKrediteKredit Lexikon


Kreditkarten.info
Kreditkarten.info

Kredit Lexikon
Service
 

Mietbürgschaft Infos


Definition

Eine Mietbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, welche hauptsächlich von Vermietern von Immobilien verlangt wird. In der Regel haften bei der Mietbürgschaft mehrere Menschen gesamtschuldnerisch.

Aber auch im Kreditbereich kommt die Mietbürgschaft vor. Hier versteht man unter dieser besonderen Form der Bürgschaft eine Schuldübernahme von Dritten. Das heißt, wenn der Vermieter, welcher zugleich auch Bankkunde im betreffenden Kreditinstitut ist, kann der Vermieter eine Forderung zur Begleichung der Mietkosten an das Kreditinstitut stellen. Jedoch muss das Kreditinstitut nicht den gesamten Betrag übernehmen, sondern nur einen Teil.

Der Mieter hat dann somit – freiwillig oder unfreiwillig – einen Kredit aufgenommen, den er später zurückzahlen muss.
 
Impressum von Kreditkarten.info