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  Mahnung Infos

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Definition

Unter einer Mahnung versteht man im Allgemeinen eine mündliche oder schriftliche Erinnerung an eine ausstehende Zahlung eines Geldbetrages. Im Kreditwesen werden Mahnungen häufig dann verschickt, wenn der Schuldner seinen monatlich zu entrichtenden Betrag für den Kredit nicht an das Kreditinstitut überwiesen hat. Wenn der Schuldner auf die Mahnung des Kreditgebers nicht reagiert, kann dieser Verzugszinsen in Höhe von 4 % verlangen.

Wegen der Nachweisbarkeit erfolgt eine Mahnung gerade im Bereich der Verleihung eines Kredit immer schriftlich. Dies ist aber auch wegen gesetzlichen Bestimmung bei anderen Fällen notwendig. Um den Erhalt einer Mahnung von seinem Kreditgeber vorzubeugen, kann der Kreditnehmer eine Einzugsermächtigung an den Gläubiger erteilen. Diese berechtigt den Kreditgeber den monatlich zu zahlenden Betrag im Lastschriftverfahren vom Girokonto des Kreditnehmers ab zu buchen.
 
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