Unter einer Mahnung versteht man im Allgemeinen
eine mündliche oder schriftliche Erinnerung an eine ausstehende Zahlung eines
Geldbetrages. Im Kreditwesen werden Mahnungen häufig dann verschickt, wenn der
Schuldner seinen monatlich zu entrichtenden Betrag für den Kredit nicht an das Kreditinstitut überwiesen hat. Wenn der Schuldner auf die Mahnung des Kreditgebers nicht reagiert, kann dieser Verzugszinsen in
Höhe von 4 % verlangen.
Wegen der Nachweisbarkeit erfolgt eine Mahnung
gerade im Bereich der Verleihung eines Kredit immer schriftlich. Dies ist aber auch
wegen gesetzlichen Bestimmung bei anderen Fällen notwendig. Um den Erhalt einer
Mahnung von seinem Kreditgeber vorzubeugen, kann der Kreditnehmer eine Einzugsermächtigung an den Gläubiger erteilen. Diese berechtigt den Kreditgeber den monatlich zu zahlenden Betrag im
Lastschriftverfahren vom Girokonto des Kreditnehmers ab zu buchen.