Als Antragsteller eines Kredits muss man sich bei dem jeweiligen Kreditinstitut ausweisen, damit diese sicherstellen kann, dass der Antragsteller auch
tatsächlich existiert. Üblicherweise genügt der Personalausweis oder Reisepass als
Legitimationspapier. Nicht als Legitimationspapier gilt der
Führerschein.
Das Verfahren, in welchem das Kreditinstitut die Identität
einer Person nachprüft, nennt man Legitimationsprüfung.