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Definition

Unmittelbar nachdem die Überprüfung der Kreditwürdigkeit , beziehungsweise der Bonität , abgeschlossen ist entschiedet sich das Kreditinstitut für oder gegen die Einräumung eines Kredits. Verläuft es für den Antragsteller gut und seine Kreditwürdigkeit wurde als ausreichend eingestuft, erhält er eine schriftliche Kreditzusage. Allerdings kommt bei der Ausstellung der Kreditzusage noch keine Verpflichtung auf beide Parteien zu.

Erst nachdem beide den Kreditvertrag unterschrieben haben, sind beide eine Verpflichtung eingegangen. Der Kreditgeber hat sich dazu verpflichtet, stellvertretend für das Unternehmen, in welchem er tätig ist, dem Kreditnehmer die im Kreditvertrag genannte Summe auszuhändigen. Gleichzeitig willigt der Kreditnehmer darin ein, die ihm ausgehändigte Summe in vollem Betrag zurück zu erstatten. Zudem erklärt er sich mit der Erhebung von Zinsen auf den Kreditbetrag und mit einem eventuellen Arbeitsentgelt einverstanden.
 
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