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Kreditvertrag Infos


Definition

Erst mit Abschluss eines Kreditvertrages erhält der Kreditnehmer das Recht auf die Aushändigung der vereinbarten Summe. Der Kreditgeber erwirbt im Gegenzug dazu eine Forderung, welche ihn dazu berechtigt, das ausgeliehene Geld in einem bestimmten Zeitraum mit Zinsen und einer Bearbeitungsgebühr zurück zu erhalten. Wenn er richtig abgeschlossen ist und alle Formalitäten bedacht wurden, ist der Kreditvertrag rechtsgültig.

Inhaltlich festgehalten sind in einem jeden Kreditvertrag die Namen der Schuldner und der Gläubiger, die Kreditsumme, die Höhe der Kreditzinsen, die Kreditlaufzeit, die Bedingungen für die Rückzahlung, eventuelle Kreditsicherheiten, Kündigungsrechte und die Kreditbereitstellung. Bevor allerdings ein Kreditvertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer zu Stande kommen kann, muss ein Antrag gestellt, überprüft und anschließend bewilligt werden. Je nach Art des Kredits (Ratenkredit, Überziehungskredit etc.) sieht der Kreditvertrag und dessen Bestimmungen anders aus. Zu beachten sind beim Unterschreiben eines Vertrages auch immer die AGB.
 
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