Erst mit Abschluss eines Kreditvertrages erhält
der Kreditnehmer das Recht auf die Aushändigung der vereinbarten Summe. Der Kreditgeber erwirbt im Gegenzug dazu eine Forderung, welche ihn dazu berechtigt, das
ausgeliehene Geld in einem bestimmten Zeitraum mit Zinsen und einer Bearbeitungsgebühr zurück zu erhalten. Wenn er richtig abgeschlossen ist und alle Formalitäten
bedacht wurden, ist der Kreditvertrag rechtsgültig.
Inhaltlich festgehalten
sind in einem jeden Kreditvertrag die Namen der Schuldner und der Gläubiger, die
Kreditsumme, die Höhe der Kreditzinsen, die Kreditlaufzeit, die Bedingungen für die Rückzahlung, eventuelle
Kreditsicherheiten, Kündigungsrechte und die Kreditbereitstellung. Bevor allerdings
ein Kreditvertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer zu Stande kommen
kann, muss ein Antrag gestellt, überprüft und anschließend bewilligt werden. Je nach Art des Kredits
(Ratenkredit, Überziehungskredit etc.) sieht der Kreditvertrag und dessen Bestimmungen anders aus. Zu beachten
sind beim Unterschreiben eines Vertrages auch immer die AGB.