Der Kreditnehmer, auch Antragsteller oder Kreditantragsteller genannt, bekommt von einem Kreditinstitut ein bestimmtes Kontingent an Geld zur Verfügung gestellt, muss dafür
jedoch auch Gegenleistungen erbringen.
Eine im Kreditvertrag festgelegte Laufzeit bestimmt den Zeitraum, in welchem der Kreditnehmer den ausgeliehenen
Betrag wieder an den Kreditgeber zurückzahlen kann. Festgelegt und akzeptiert werden müssen vom
Kreditnehmer außerdem der Zinsanteil.
Erst wenn der Kreditnehmer allen Bedingungen des Vertrages
zustimmt, kommt das Kreditgeschäft zu Stande. Ob es sich bei dem Kreditnehmer um
einen Privatkunden oder um eine Firma handelt, spielt bei der Festlegung der
Bedingungen und bei der Überprüfung der Bonität eine wichtige Rolle. Sofern das Kreditinstitut bei größeren Summen
Bedenken hat, kann sie die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers überprüfen und unter Umständen eine Kreditbürgschaft verlangen.