Unter einem Kreditgeber versteht man eine
Person, die einer anderen Person einen Kredit genehmigt und diesen an den Betreffenden auszahlt. Meistens handelt es
sich bei Kreditgebern um bestimmte Institutionen, wie in etwa Banken oder Kreditinstitute.
Bevor der Kreditgeber allerdings eine Kreditzusage machen kann, muss eine Überprüfung der Bonität erfolgen. Der Kreditnehmer muss an den Kreditgeber später nicht nur den ausgeliehenen Betrag
zurückzahlen, sondern dieser wird zusätzlich mit einem Zins versehen, der den Aufwand des Kreditgebers darstellt und ihn für sein
Bemühen entlohnen soll.
Kreditgeber und Kreditnehmer haben einander gegenüber Pflichten, aber auch Rechte. Festgelegt sind
diese im Kreditvertrag, welcher von beiden Parteien unterschrieben werden muss.