In der heutigen Zeit verlangen Kreditinstitute gerade dann, wenn es um das Ausleihen höherer Summen geht, von Antragstellern den Nachweis über eine Kreditbürgschaft. Somit versuchen Kreditgeber, sich gegen Risiken abzusichern und zu verhindern, einen Verlust
einzufahren. Bei dem Bürgen kann es sich nicht um den Kreditnehmer selbst handeln, sondern ein Dritter muss für ihn bürgen und für seine
Schulden aufkommen, sofern der Kreditnehmer selbst zahlungsunfähig wird.
Eine Kreditbürgschaft ist keine
kleine Sache und sollte sowohl vom Bürgen als auch vom Kreditnehmer äußerst ernst
genommen werden. Die schriftlich festgehaltene Bestätigung über die Bürgschaft könnte für den Bürgen selbst unter Umständen den Ruin bedeuten. Oftmals
verlangen Kreditinstitute als Bürgen nahe Verwandte, um so sichergehen zu können, dass der Schuldner und der Bürge miteinander in engem Kontakt stehen.