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Kreditabsicherung


Definition

Eine Kreditabsicherung erfolgt zu Gunsten des Kreditnehmers und des Kreditgebers. Damit der Kreditnehmer bei unvorhergesehenen Vorfällen weiterhin die Rückzahlung seines Kredits gewährleisten kann, schließt er eine Versicherung ab, welche dann bei einem Todesfall, einem Unfall, der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit für die Rückzahlung des Ratenkredits aufkommt. In Fachkreisen wird der durch die Kreditversicherung abgeschlossene Vertrag auch Restschuldversicherung genannt, wobei deutlich wird, dass ein anderer die Begleichung des Restbetrages eines Kredits übernimmt.

Der Kreditnehmer hat dabei die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Absicherungen. So gibt es in etwa eine komplette Kreditabsicherung, bei welcher die Versicherung für die Kreditkosten bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfällen mit folglicher Arbeitsunfähigkeit und bei Todesfällen aufkommt. Die Standardabsicherung hingegen haftet nicht bei Arbeitslosigkeit. Die dritte denkbare Variante, die sich mit der Kreditabsicherung beschäftigt, ist die Mindestabsicherung, bei welcher die Kreditabsicherung nur im Todesfall greift. Die Preise für die Kreditabsicherung staffeln sich dementsprechend und erreichen ihren Höhepunkt mit der Komplett-Absicherung.
 
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