Eine Kreditabsicherung erfolgt zu Gunsten des Kreditnehmers und des Kreditgebers. Damit der Kreditnehmer bei unvorhergesehenen Vorfällen weiterhin die Rückzahlung seines Kredits gewährleisten kann, schließt er eine Versicherung ab,
welche dann bei einem Todesfall, einem Unfall, der Arbeitslosigkeit oder
Arbeitsunfähigkeit für die Rückzahlung des Ratenkredits aufkommt. In Fachkreisen wird der durch die Kreditversicherung abgeschlossene Vertrag auch Restschuldversicherung genannt, wobei deutlich wird, dass ein anderer die Begleichung des
Restbetrages eines Kredits übernimmt.
Der Kreditnehmer hat dabei die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Absicherungen. So gibt
es in etwa eine komplette Kreditabsicherung, bei welcher die Versicherung für die Kreditkosten bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfällen mit folglicher
Arbeitsunfähigkeit und bei Todesfällen aufkommt. Die Standardabsicherung hingegen
haftet nicht bei Arbeitslosigkeit. Die dritte denkbare Variante, die sich mit der
Kreditabsicherung beschäftigt, ist die Mindestabsicherung, bei welcher die
Kreditabsicherung nur im Todesfall greift. Die Preise für die Kreditabsicherung
staffeln sich dementsprechend und erreichen ihren Höhepunkt mit der
Komplett-Absicherung.