Wesentlicher Bestandteil des Kapitaldienstes
ist die Kapitaldienstfähigkeit. Sie umschreibt die Möglichkeiten, inwieweit der Kreditnehmer dazu in der Lage ist, die Kosten und Beiträge, die mit der Aufnahme des Kredits auf ihn zukommen, durch
seine laufenden Einnahmen zu decken. Üblicherweise wird die Kapitaldienstfähigkeit
vom Kreditinstitut geprüft, bevor dieses dem Antragsteller eine Kreditzusage erteilt.
Die Kapitaldienstfähigkeit stellt somit ein wichtiges
Instrument zur Entscheidungsfindung der Banken dar. Der Kreditnehmer muss dazu in der Lage sein, durch sein Einkommen die anfallenden Zinsen und die Tilgungsanteile zu bezahlen. Um sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Lage ihrer
Kunden zu machen, werden bei der Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit das
Beschäftigungsverhältnis, die monatlichen Einnahmen, die Ausgaben und das im
Endeffekt zur freien Verfügung stehende Einkommen berücksichtigt.