Von einer Inanspruchnahme spricht man dann,
wenn ein Kreditangebot seitens des Antragstellers angenommen wird. Doch nicht nur bei einer schriftlichen Kreditzusage ist von einer Inanspruchnahme der Fall. Vielmehr meint man damit die
Nutzung des Dispositionskredits, den man in der Regel von seinem Bankinstitut auf seinem Konto zur Verfügung gestellt bekommt. Anders als etwa bei einem Ratenkredit ist die Inanspruchnahme des Dispositionskredits keinen zwanghaften
Formalitäten ausgesetzt und kann schneller genutzt werden.