Bevor das Kreditinstitut eine Kreditzusage erteilen kann, prüft es, inwieweit eine Bonität des Antragstellers vorhanden ist. Dazu wird das monatliche Einkommen mit den ebenfalls monatlich zu entrichtenden Ausgaben verglichen. Die
Haushaltspauschale mindert hierbei das zur Verfügung stehende Einkommen, da es eine
Ausgabenfunktion hat. Da jede Familie beziehungsweise jeder Alleinwohnende einen
Anspruch auf einen Mindestsatz hat, den er für seine Verpflegung benötigt, wird die
Haushaltspauschale bei der Überprüfung der Bonität berücksichtigt. Die Berechnung dieser Haushaltspauschale schließt die
Festsetzung der im Haushalt lebenden Personen mit ein. Jede Bank setzt bei der
Haushaltspauschale einen anderen Satz an. Zur Haushaltspauschale zählen Ausgaben für
Versicherungen, Lebensmittel, Radio- und Fernsehgebühren oder andere zwingend
erforderliche Ausgaben.