Unter einem Gläubiger versteht man allgemein
diejenige Person oder Institution, die eine Forderung an eine andere Person oder
Institution hat. Das Verhältnis, welches der Gläubiger mit seinem Schuldner hat, wird Schuldverhältnis genannt.
Im Bereich des Kreditwesens
ist immer derjenige der Gläubiger, der der Kreditgeber ist und somit einen Anspruch auf die Zurückzahlung des geliehenen Betrages hat. In welchem Zeitraum der Kredit abbezahlt werden muss, wird im Kreditvertrag geregelt, der meistens vom Gläubiger aufgesetzt wird. Doch der Gläubiger
vertraut seinem Kreditnehmer nicht blind, sondern sichert sich vor einer Kreditzusage ab, so dass immer eine Kreditwürdigkeit seitens des Schuldners besteht.