Eine Methode, den Zahlungsverkehr bei Verbindlichkeiten zu vereinfachen und zu beschleunigen, besteht darin,
dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Insbesondere im Kreditwesen
vereinbaren Kreditnehmer mit dem jeweiligen Kreditinstitut gerne eine Einzugsermächtigung als Zahlungsweise, da diese weniger
aufwändig ist.
Bei einer erteilten Einzugsermächtigung kann das
Kreditinstitut den fälligen Tilgungsanteil des Darlehens oder Kredits den jeweiligen Betrag einfach zum festgesetzten Termin vom Konto des Kreditnehmers abbuchen. So kann es mit Hilfe eines
Lastschriftverfahrens zu keiner Zahlungsverzögerung kommen und der Kreditnehmer obliegt nicht mehr der Gefahr, eine Ratenzahlung zu vergessen und deswegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bezahlen zu müssen oder nach einer Mahnung aus dem Kreditvertrag ausgetragen zu werden.