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Einzugsermächtigung Infos
Einzugsermächtigung Infos
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Definition
Eine Methode, den
Zahlungsverkehr
bei Verbindlichkeiten zu vereinfachen und zu beschleunigen, besteht darin,
dem
Gläubiger
eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Insbesondere im Kreditwesen
vereinbaren
Kreditnehmer
mit dem jeweiligen
Kreditinstitut
gerne eine Einzugsermächtigung als Zahlungsweise, da diese weniger
aufwändig ist.
Bei einer erteilten Einzugsermächtigung kann das
Kreditinstitut den fälligen
Tilgungsanteil
des
Darlehens
oder
Kredits
den jeweiligen Betrag einfach zum festgesetzten Termin vom
Konto
des Kreditnehmers abbuchen. So kann es mit Hilfe eines
Lastschriftverfahrens zu keiner Zahlungsverzögerung kommen und der
Kreditnehmer
obliegt nicht mehr der Gefahr, eine
Ratenzahlung
zu vergessen und deswegen eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr
bezahlen zu müssen oder nach einer
Mahnung
aus dem
Kreditvertrag
ausgetragen zu werden. |
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