Wer einen Kredit aufnehmen möchte, kann dem Kreditinstitut eine Bürgschaft anbieten. Dadurch, dass ein Bekannter, Freund oder
Familienangehöriger dafür eintritt, dass der Kreditnehmer seinen Schulden bei dem Kreditinstitut nachkommt, nimmt dieser jemand eine Bürgschaft auf
und ermöglicht es dem Dritten, einen Kredit aufzunehmen.
Bürgschaften
werden zu Gunsten der Bank vereinbart. Da ihr ein anderer versichert, für die
Schulden des Kreditnehmers aufzukommen, falls dieser selbst nicht dazu in der Lage
ist, erhält sie eine Absicherung der Zahlungsfähigkeit.
Oftmals haben Antragsteller keine andere Wahl als eine Bürgschaft einzugehen, sofern sie keine anderen
Sachsicherheiten aufbringen können. Bei Ehepaaren verlangt die Bank meistens die
Eingehung einer Bürgschaft durch den Ehepartner. Wenn der Ehepartner, der den Kredit aufgenommen hat, nicht abbezahlen kann, muss der andere Ehegatte als Bürge ebenso haften wie der Kreditnehmer. Deswegen sollte man eine Bürgschaft nicht leichtfertig eingehen, auch
wenn einem der Kreditnehmer als guter Freund oder Familienmitglied zusichert, keine
Risiken tragen zu müssen. Sollte es wider Erwarten nämlich vorkommen, dass der
Kreditempfänger insolvent wird, kann der Bürge dazu verpflichtet werden mit seinem
gesamten Vermögen zu haften.