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Bürgschaft Infos
Definition
Wer einen
Kredit
aufnehmen möchte, kann dem
Kreditinstitut
eine Bürgschaft anbieten. Dadurch, dass ein Bekannter, Freund oder
Familienangehöriger dafür eintritt, dass der
Kreditnehmer
seinen
Schulden
bei dem Kreditinstitut nachkommt, nimmt dieser jemand eine Bürgschaft auf
und ermöglicht es dem Dritten, einen Kredit aufzunehmen.
Bürgschaften
werden zu Gunsten der Bank vereinbart. Da ihr ein anderer versichert, für die
Schulden des Kreditnehmers aufzukommen, falls dieser selbst nicht dazu in der Lage
ist, erhält sie eine Absicherung der
Zahlungsfähigkeit
.
Oftmals haben
Antragsteller
keine andere Wahl als eine Bürgschaft einzugehen, sofern sie keine anderen
Sachsicherheiten aufbringen können. Bei Ehepaaren verlangt die Bank meistens die
Eingehung einer Bürgschaft durch den Ehepartner. Wenn der Ehepartner, der den
Kredit
aufgenommen hat, nicht abbezahlen kann, muss der andere Ehegatte als
Bürge
ebenso haften wie der
Kreditnehmer
. Deswegen sollte man eine Bürgschaft nicht leichtfertig eingehen, auch
wenn einem der Kreditnehmer als guter Freund oder Familienmitglied zusichert, keine
Risiken tragen zu müssen. Sollte es wider Erwarten nämlich vorkommen, dass der
Kreditempfänger insolvent wird, kann der Bürge dazu verpflichtet werden mit seinem
gesamten Vermögen zu haften. |
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