Im Kreditwesen muss man als Kreditnehmer üblicherweise nicht nur den Betrag zurückzahlen, den man sich ausgeliehen
hat, sondern den Bruttokreditbetrag. Dieser Bruttokreditbetrag setzt sich aus dem Nettokreditbetrag, also der Höhe des tatsächlich ausgeliehenen Geldes, und dem Bearbeitungsentgelt zusammen.
In der Regel beruft sich der Bruttokreditbetrag auf
eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die bei vielen Kreditinstituten 3 % vom Nettokreditbetrag ist. Üblich sind die Verrechnungen zum
Bruttokreditbetrag bei der Antragsstellung von Ratenkrediten. Somit besteht die Summe des Kredits auch aus den Kosten, die für die Prüfung und Erteilung des Kredits angefallen sind.