Hat der Kreditgeber nach der Antragsprüfung alle Konditionen festgelegt und dem Antragsteller eine Kreditzusage erteilt, ist dieser nun dazu angehalten, den Kreditvertrag in dem vom Kreditgeber festgesetzten Zeitraum zu bestätigen. Hier besteht also eine Befristung
der Kreditzusage, die sich dadurch bestätigt, dass das Kreditinstitut seine Kreditzusage nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums wieder
zurückziehen kann. Deswegen sollte man auf die Befristung der Kreditzusage achten
und den Vertrag im angegebenen Zeitraum an die Bank unterschrieben zurücksenden. Sofern
der Antragsteller die Befristung der Kreditzusage versäumt, ist das Kreditinstitut
nicht mehr zu einer Kreditzusage verpflichtet und der Kreditnehmer ist dazu angehalten, wieder einen erneuten Kreditantrag zu stellen.