Die Bearbeitungsgebühr muss der Antragsteller allerdings nur einmalig zahlen. In der Regel wird sie auf den Zinssatz aufgeschlagen und steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Summe, die
man sich als Kredit im Voraus geben lässt.
Deswegen sollte man als Kreditnehmer auch darauf achten, bei der Einholung von verschiedenen Kreditangeboten nicht nur den Zinsanteil zu berücksichtigen, sondern auch den Tilgungsanteil in Betracht zu ziehen.