| | 
Ausfallbürgschaft Infos
Definition
Eine Ausfallbürgschaft ermöglicht es
Unternehmen, auch dann einen
Kredit
aufzunehmen, wenn sie nicht die für die Kreditaufnahme benötigten Mittel
aufbringen können. Als Sonderfall der
Bürgschaften
muss der
Bürge
bei der Ausfallbürgschaft nur dann haften, wenn der
Kreditgeber
bereits eine Zwangsvollstreckung durchgeführt hat und es keine Möglichkeit
gibt, die Schuldensumme auf einem anderen Wege aufzubringen. Als Abgrenzung zu einer
normalen und eher gängigeren
Bürgschaft
nimmt die Ausfallbürgschaft eher eine Sonderrolle ein. |
|