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Ausfallbürgschaft Infos


Definition

Eine Ausfallbürgschaft ermöglicht es Unternehmen, auch dann einen Kredit aufzunehmen, wenn sie nicht die für die Kreditaufnahme benötigten Mittel aufbringen können. Als Sonderfall der Bürgschaften muss der Bürge bei der Ausfallbürgschaft nur dann haften, wenn der Kreditgeber bereits eine Zwangsvollstreckung durchgeführt hat und es keine Möglichkeit gibt, die Schuldensumme auf einem anderen Wege aufzubringen. Als Abgrenzung zu einer normalen und eher gängigeren Bürgschaft nimmt die Ausfallbürgschaft eher eine Sonderrolle ein.
 
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