Kreditnehmer kann nur sein, wer zuvor als Antragsteller tätig geworden ist. Vordrucke
des jeweiligen Kreditinstitutes erleichtern dem Antragsteller die Arbeit. Mit der Abgabe des schriftlichen
Antrages versichert der Antragsteller, dass er alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht
und keine Auskünfte verschwiegen hat.
Bei der ersten Kontaktaufnahme mit
einem Kreditgeber geht der Antragsteller zunächst keinerlei Verpflichtungen ein. Erst wenn
der Kreditantrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist er rechtsgültig. Dies setzt
voraus, dass sich der Antragsteller nie darüber im Vorfeld sicher sein kann, dass
eine Kreditzusage erfolgt. Bei einer entsprechenden Antragsablehnung muss der Antragsteller
allerdings schriftlich informiert werden.