Bevor zwischen einer Privatperson und einem Kreditinstitut ein Vertrag zu Stande kommen kann, muss der Geldempfänger einen Antrag bei dem
betreffenden Kreditinstitut stellen. Durch den schriftlichen Kreditantrag wird der Kreditgeber dazu veranlasst, eine Prüfung vorzunehmen und anschließend zu entscheiden,
ob der Kredit bewilligt werden kann oder nicht.
Indem der Kreditnehmer einen Antrag stellt, zwingt er das Kreditinstitut auch gleichzeitig dazu,
aktiv zu werden und hat somit auch das Recht auf eine Entscheidungsfindung. Der
gestellte Antrag gilt sowohl für den Antragsteller sowie für den eventuellen Kreditgeber als Nachweis.