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Definition

Die Abkürzung AGB steht für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Jedes Unternehmen, welches mit anderen Unternehmen oder Privatpersonen in Kontakt tritt, ist auf seine AGB angewiesen. Geregelt sind in den AGB Pflichten und Rechte der Firma. Auch Kreditinstitute greifen beim Kontakt mit Kreditaufnehmern auf ihre AGB zurück. Insbesondere was die Laufzeiten eines Kredits angeht, können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl den Kunden als auch den Kreditgeber selbst in Schutz nehmen. Ebenso wichtig sind aber auch die Klauseln, die sich in den AGB mit dem Widerrufsrecht beschäftigen. Damit ein Antrag bewilligt werden kann, müssen zuvor die AGB von beiden Seiten akzeptiert werden.

Normalerweise haben die verschiedenen Kreditinstitute ähnliche AGB oder nur in ganz wenigen Fällen abweichende Regelungen. Abgesehen vom Bestehen der AGB schließt man bei einer Kreditaufnahme einen Vertrag ab, in dem individuell auf den Kreditnehmer und seine Situation eingegangen wird. Die AGB hingegen sollen eher als Richtwert dienen und Allgemeines regeln.
 
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